EMP as a service, powered by chargecloud


*** WORK IN PROGRESS *** WORK IN PROGRESS ***WORK IN PROGRESS ****WORK IN PROGRESS

Was ist co-branded EMP family & friends?

Es handelt sich um ein Pilotprojekt, mit dem chargecloud ihren Mitarbeitenden, sowie Familie und Freunden  anbietet, per App und RFID die Abrechnung von Ladevorgängen vorzunehmen. Wir roamen mit zahlreichen Betreibern öffentlicher Ladeinfrastruktur. Alle Ladepunkte lassen sich bequem per App finden und ansteuern.
Wer kann alles teilnehmen?

Das Pilotprojekt wendet sich an chargecloud Mitarbeitende, die privat ein E-Auto fahren – bzw. wie der Name schon sagt an e-mobilisierte family and friends. Mit der Teilnahme verbunden ist die Bitte, uns mit Feedback zu helfen, das Produkt zu verbessern. Ausgenommen sind chargecloud-Dienstwagen Fahrende.
Ich fahre einen chargecloud Dienstwagen. Kann ich diesen nicht mit Qudos laden?

Ein klares Jein. :-) Du kannst am Piloten nicht teilnehmen, weil wir die User Experience der privat Fahrenden brauchen. Du kannst aber trotzdem die RFID Karte nutzen, bitte wende Dich an Sabrina J. oder Annette N. - sie helfen Dir gerne weiter und beantworten offene Fragen.

Bitte lade mit den Dienstwagen - Qudos - Ladekarten nur innerhalb Deutschlands. Bitte behalte trotzdem die andere(n) Ladekarte(n), die Du bereits hast und nutze diese, wenn das Laden mit der Qudos-Ladekarte nicht klappt.
Was kostet die kWh mit Qudos co-branded EMP family & friends?

Wir haben folgenden Tarif:
Startgebühr: -
AC: 52 ct / kWh + 10ct ab 240 Minuten
DC: 62 ct / kWh + 20 ct ab 60 Minuten.
Wie kann ich teilnehmen?

Bitte wende Dich gerne an eine(n) Mitarbeitende(n) der chargecloud. Wenn Du selbst bei der chargecloud arbeitest, findest Du die Infos in Confluence oder wende Dich an jemanden aus dem Co-branded EMP Family&Friends Projektteam.
Wie läuft der Registrierungsprozess ab?

Die Registrierung erfolgt über unser Formular. Nachdem der Vertrag angelegt wurde, erhältst Du eine Willkommens - Nachricht mit dem Link zur App und eine zweite E-Mail mit weiteren Informationen Zum Login. Installiere die App "Qudos" und logge Dich ein. 
Das war's. Du kannst in der App die teilnehmenden Ladepunkte sehen, zu ihnen navigieren und die Ladevorgänge aus der App heraus starten.

Wo finde ich die "Qudos" - App?

Die App befindet sich in der Testphase und ist in den App Stores daher nicht frei verfügbar. Wie genau Du an die App kommst, erfährst Du in der Bestätigungsmail.

Ich habe mich registriert aber keine Bestätigungsmail erhalten. Und nun?

Dein Vertrag wird wahrscheinlich gerade angelegt. Das kann etwas dauern, wir bitten um Geduld. Bitte schau auch in Deinem Spam-Ordner nach. Falls Du nach 2-3 Werktagen noch nichts erhalten hast, schreib uns bitte an [email protected]. Bitte gib dabei Deine vollständigen Adressdaten an, damit wir Deinen Vertrag zuordnen können.

Ich kann mich nicht einloggen, woran liegt das? 

Bitte prüfe, welche Version der App Du hast. Wenn Du Version 0.3.10 oder geringer hast, aktualisiere bitte die App.

Wo finde ich die AGB und Datenschutzerklärung ?

Die AGB und die Datenschutzerklärung findest Du in der App und unten auf dieser Seite.

Wo kann ich überall laden?

Bei unseren Roaming-Partnern - und das werden täglich mehr! Du findest alle Ladestationen, an denen Du laden kannst in der Karte in der Qudos App. Wenn Du dort einen Ladestationsbetreiber vermissen solltest, melde Dich gerne über dieses Formular.
Wir können nicht versprechen, dass wir ihn hinzufügen können, aber wir sind dankbar, wenn Du uns Deine Wünsche mitteilst.

Kann ich auch im Ausland laden?

Zum Start ist das Laden mit Qudos nur in Deutschland möglich.

Wie starte ich einen Ladevorgang?

Aus der Qudos-App heraus oder per Qudos-Ladekarte. Du hast keine Qudos Ladekarte, hättest aber gerne eine? Wir geben sie ohne zusätzliche Gebühr raus, solange der Vorrat reicht. Bitte schreib uns an [email protected].

An wen wende ich mich bei Rückfragen?

Du erreichst uns unter [email protected].

Allgemeine Nutzungsbedingungen “Qudos“

(„Rahmennutzungsvereinbarung“) 

Die chargecloud GmbH (nachfolgend als „chargecloud“ bezeichnet), Design Offices Köln Mediapark, Erftstraße 15-17, 50672 Köln,  bietet in der Rolle des E-Mobility-Providers (EMP) in eigenem Namen und auf eigene Rechnung den Zugang zu Ladepunkten externer Charge Point Operators (CPO) mittels eRoaming  an.

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen regeln den rechtlichen Rahmen für die Nutzung von “Qudos“-Leistungen der chargecloud durch Kunden der chargecloud:

1.           Anwendungsbereich

1.1         Gegenstand der Allgemeinen Nutzungsbedingungen sind die Rahmenbedingungen, zu denen der Kunde als E-Mobility User (im Folgenden als „EMU“ bezeichnet) berechtigt ist, die Leistungen der chargecloud am Standort zum Zwecke der Entnahme von Elektrizität für den Betrieb von Elektromobilen in Anspruch zu nehmen (im Folgenden als „Benutzung“ bezeichnet). Ein Ladepunkt ist eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet und bestimmt ist und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektromobil aufgeladen werden kann.

1.2         chargecloud behält sich vor, die „Qudos“-Leistungen auf weitere Ladepunkte zu erweitern. Diese werden dem EMU in der App „Qudos“ (vgl. Ziff. 4) angezeigt. Ein Rechtsanspruch des EMU auf Freischaltung weiterer Ladepunkte besteht nicht.

1.3         Mit der Registrierung in der App auf der Grundlage dieser Rahmennutzungsbedingungen entsteht ein Einzelnutzungsvertrag zwischen dem EMU und chargecloud. Die Bestimmungen dieser Rahmennutzungsbedingungen werden Gegenstand jedes Einzelnutzungsvertrages. Sollten Bestimmungen des Einzelnutzungsvertrages im Widerspruch zu diesen Rahmennutzungsbedingungen stehen, haben die Bestimmungen des Einzelnutzungsvertrages Vorrang. 

2.           Berechtigte Nutzer

2.1         Berechtigt zur Nutzung sind Dienstflottenfahrzeuge:  hier gilt der Überlassungsvertrag für Dienstflottenfahrzeuge     

2.2         Berechtigt zur Nutzung zum Aufladen ihrer privaten Elektrofahrzeuge sind zudem Privatpersonen, sofern die betreffende Person sich erfolgreich bei chargecloud für die Nutzung der Ladeinfrastruktur registriert hat, (EMUs)

 3.         Registrierung

3.1  Die Registrierung erfolgt unter Angabe des von chargecloud bereit gestellten Registrierungscodes unter der App „Qudos“.  Folgende Mindestangaben sind bei Privatpersonen erforderlich:

·         Name, Vorname

·         Anschrift

·         E-Mail-Adresse

·         Telefonnummer

- Bankverbindung bzw die für das ausgewählte Zahlungsmittel relevanten Informationen (Kreditkartennummer, PayPal-Alias)

3.2    Der EMU hat die Daten auf dem jeweils aktuellen Stand zu halten und etwaige Änderungen der chargecloud unverzüglich mitzuteilen. Sollten die Daten nicht korrekt oder veraltet sein (z.B. Adresse veraltet), kann chargecloud das Benutzerkonto sperren.

3.3 das Laden ist auf folgende Länder begrenzt: Deutschland

3.4         Es besteht kein Anspruch des EMU auf Aufrechterhaltung des Betriebs aller oder bestimmter Ladepunkte, auf Aufrechterhaltung einer bestimmten Anzahl von Ladepunkten, auf Verfügbarkeit von Ladepunkten, auf Verfügbarkeit der maximalen Leistung (kW) an einem Ladepunkt, auf ständige Nutzbarkeit der Ladepunkte.

3.5         Für das Ausstellen des Zugangsmediums (Ziff. 4) behält chargecloud sich vor, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Informationen hierzu werden im Rahmen des Registrierungsprozesses angezeigt.

3.6 Die Weitergabe an Dritte von Informationen über Art und Umfang dieses Pilotprojekts, (EMPaaS – Family&Friends), sowie der vereinbarten Tarife ist zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlung behält chargecloud sich vor, rechtliche Schritte zu unternehmen. 

4.           Zugangsmedium

4.1         Für die Nutzung der “Qudos“-Leistungen ist ein Zugangsmedium (App und/oder RFID-Karte) erforderlich, das dem EMU von chargecloud während der Dauer dieser Rahmenvereinbarung zur Verfügung gestellt werden kann. Das Zugangsmedium dient der Authentifizierung am Ladepunkt und ist zur Freischaltung des Ladevorgangs erforderlich.

4.2         Der EMU ist für die sorgfältige Verwahrung und vertragsgemäße Verwendung des Zugangsmediums verantwortlich. Der EMU ist dazu verpflichtet, das Zugangsmedium nach Beendigung dieses Rahmennutzungsvertrags auf Anforderung der chargecloud zurückzugeben.

4.3         Der EMU ist verpflichtet, den Verlust oder die Zerstörung eines Zugangsmediums unverzüglich der chargecloud anzuzeigen. chargecloud wird das Zugangsmedium im Falle der Anzeige eines Verlustes oder der Zerstörung sperren. Das Recht der chargecloud, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.

4.4         Der EMU ist nicht berechtigt das Zugangsmedium zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder auf sonstige Weise zu manipulieren oder auszulesen.

 5.           Nutzungsbestimmungen

5.1       Das Starten des Ladevorgangs erfordert die Authentifizierung mit dem Zugangsmedium und das Anschließen des Fahrzeugs an den Ladepunkt.

5.2         chargecloud ist berechtigt, vom EMU für das Laden von Elektrizität an einem Ladepunkt sowie – soweit gesetzlich zulässig- für die Benutzung des Ladepunktes ein Entgelt zu verlangen. Preisänderungen wird chargecloud vorab in Textform bekanntmachen. Der jeweils gültige Preis kann jederzeit über die App eingesehen werden.

5.3         Soweit keine abweichenden Abreden bestehen, rechnet chargecloud die Einzelladungen monatlich ab. Die Übermittlung der Rechnung erfolgt in der Regel auf elektronischem Wege. Für den Rechnungsversand per Post wird eine monatliche Bearbeitungsgebühr gemäß Preisliste erhoben.[AN7] 

5.4         Das Entgelt wird 14 Tage nach Zugang der Rechnung beim EMU fällig.

6.           Sorgfalt bei der Nutzung der Ladepunkte

6.1         Der EMU hat bei der Benutzung einer Ladestation stets die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen. Diese Verpflichtung und die nachfolgenden Bestimmungen gelten mit Schutzwirkung für den Betreiber der Ladestation.

6.2         Der EMU hat sich vor Beginn der Benutzung über die richtige Bedienweise des Ladepunktes zu vergewissern. Bei Zweifeln über die richtige Bedienung hat sich der EMU zunächst hinreichend beim technischen Betreiber des Ladepunktes zu informieren.

6.3         Der EMU hat dafür Sorge zu tragen, dass das aufzuladende Fahrzeug sowie das Ladekabel – sofern dieses nicht als Teil der Ladestation fest mit dieser verbunden ist – die für den Ladepunkt und den Ladevorgang erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllen.

6.4         Jede erkennbare Beschädigung des Ladepunktes ist dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Ladevorgänge dürfen im Falle erkennbarer Beschädigungen des Ladepunktes nicht begonnen werden; begonnene Ladevorgänge sind sofort zu beenden. Das gleiche gilt im Falle erkennbarer Fremdkörper am oder im Ladepunkt, insbesondere an der Buchse/Steckdose oder am Stecker.

6.5         Für den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage des Elektrofahrzeugs, einschließlich des Ladekabels, sofern dieses nicht fester Bestandteil des Ladepunktes ist, ist der EMU gegenüber dem Betreiber verantwortlich. Dies gilt auch für die einwandfreie und feste Verbindung des Ladekabels mit dem Ladepunkt.

6.6         Das Elektrofahrzeug – einschließlich des Kabels – darf bei der Benutzung des Ladepunktes nur nach den Vorschriften dieser Allgemeinen Rahmennutzungsbedingungen, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften (Gesetze und Verordnungen) und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben werden.

6.7         Es dürfen nur Materialien und Geräte (dies gilt auch für das Elektrofahrzeug selbst sowie für das Ladekabel) verwendet werden, die entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurden. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 1 wird vermutet, wenn die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung vorhanden ist. Sofern die CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist, wird dies auch vermutet, wenn die Materialien oder Geräte das Zeichen einer akkreditierten Stelle tragen, insbesondere das VDE-Zeichen oder das GS-Zeichen. Materialien und Geräte, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind und die den technischen Spezifikationen der Zeichen nicht entsprechen, werden einschließlich der von den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Die Beweislast hierfür liegt beim EMU.

6.8         Ladekabel sind vollständig auszurollen. Übergangsadapter sowie ladekabelintegrierte Steuer- und Schutzeinrichtungen (In-Cable Control Box bei Mode 2 Ladung) dürfen nur verwendet werden, wenn diese vom Hersteller des Fahrzeugs, vom Betreiber des Ladepunktes oder vom Hersteller des Ladepunktes speziell gekennzeichnet und ausdrücklich zugelassen sind. Der EMU ist verpflichtet, sich rechtzeitig über Bestand und Umfang etwaiger Zulassungen zu informieren. Adapter, welche den Übergang von einer Ladebetriebsart zu einer anderen (insb. von Mode 1 zu Mode 3) ermöglichen, dürfen nicht verwendet werden. Informationen zu Adaptern finden sich in der Regel u.a. in der Bedienungsanleitung des Elektrofahrzeugs.

 7.           Wartung

Der CPO ist zum Zwecke notwendiger Arbeiten einschließlich der Instandhaltung, Inspektion, Wartung, Instandsetzung oder Modernisierung oder aus anderen betriebsnotwendigen Gründen jederzeit berechtigt, die Benutzung der Ladepunkte zu verweigern bzw. die Ladepunkte zu sperren, oder Ladevorgänge an ihren Ladepunkten zu unterbrechen sowie die Leistung zu reduzieren bzw. zu begrenzen.

 8.           Unterbrechung der Leistung

8.1         chargecloud oder der CPO sind berechtigt, einen Ladevorgang ohne vorherige Androhung zu unterbrechen, wenn der EMU den Bestimmungen dieser Allgemeinen Rahmennutzungsbedingungen zuwiderhandelt oder die Unterbrechung erforderlich ist, um

·         eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Sachen von erheblichem Wert abzuwenden oder

·         zu gewährleisten, dass Störungen Dritter (z.B. zugeparkte Zufahrten) oder störende Rückwirkungen auf Einrichtungen des Netzbetreibers ausgeschlossen sind.

8.2         Im Falle des Zahlungsverzugs des EMU ist chargecloud berechtigt, dem EMU den Zugang zu weiteren “Qudos“-Leistungen zu verweigern.

 9.           Haftung

9.1         Für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden haftet chargecloud unbeschränkt.

9.2         chargecloud haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der EMU regelmäßig vertrauen darf („vertragswesentliche Pflichten“). Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von chargecloud.

9.3         Soweit nach vorstehender Regelung eine Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht, ist diese auf den bei Geschäften gleicher Art typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern der Schaden nicht in der Verletzung einer Garantie oder des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht bzw. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betrifft.

 10.         Kündigung

10.1      Die Rahmennutzungsvereinbarung kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

10.2      Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10.3      Kündigungen bedürfen der Textform.

 11.         Datenschutz

11.1      chargecloud verarbeitet die Daten des EMU nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen.

11.2      Die Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind separat in der Allgemeinen Datenschutzerklärung erläutert. Diese wird dem EMU im Rahmen der Registrierung angezeigt und ist im Nachgang jederzeit im Benutzerkonto einsehbar.

 12.         Gerichtsstand

Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, gilt gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB für Rechtsstreitigkeiten aus den Rahmennutzungsbedingungen sowie etwaiger Einzelnutzungsverträge Köln als vereinbarter Gerichtsstand. Gegenüber Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

 13.         Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die

 

chargecloud GmbH

Stichwort „EMPaaS“

Design Offices Köln Mediapark

Erftstraße 15-17

50672 Köln

E-Mail [email protected]

 

mittels einer eindeutigen Erklärung (Per Post oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

  

 

 

 

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

 

An

chargecloud GmbH

Design Offices Köln Mediapark,

Erftstraße 15-17,

50672 Köln

Stichwort „EMPaaS“

 

E-Mail: [email protected]

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

______________________________________________________________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*)

________________________________________

Name des/der Verbraucher(s)

________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s)

________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s)

________________________________________

(nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

_______________________

_________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

 


Hinweise zum Datenschutz  

 

Diese Datenschutzhinweis klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) bei dem Abschluss und der Durchführung von Verträgen über Ladevorgänge bei Elektrofahrzeugen auf. Bitte beachten Sie, dass die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z. B. „personenbezogene Daten“ oder „Verarbeitung“ den Definitionen nach Artikel 4 DSGVO entsprechen. Wenn Sie selbst einen Blick in die DSGVO werden möchten, finden Sie diese hier http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679. 


„Qudos“ ist ein Produkt der chargecloud GmbH.  

VERANTWORTLICHER 

chargecloud GmbH 

Design Offices Köln Mediapark 

Erftstraße 15-17  

50672 Köln 

Deutschland 

 

E-Mail: [email protected] 

Geschäftsführer: Markus Bach 

Impressum: https://www.chargecloud.de/impressum/ 

 

Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten haben oder Ihre Rechte als betroffene Person wahrnehmen möchten, kontaktieren Sie uns bitte über die oben genannten Kontaktdaten. 

 

Sie können sich auch direkt an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Diesen erreichen Sie per E-Mail unter [email protected] oder unter den folgenden Kontaktdaten: 

 

Datenschutzbeauftragter der chargecloud GmbH 

c/o V-Formation GmbH 

Stephanienstr. 18 

76133 Karlsruhe 

 

Deutschland 

 

www.v-formation.de 

Tel.: 0721 / 170 290 34 

 

E-Mail:  [email protected] 

Zum Zweck der Erfüllung des Vertrages gem. Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 b) DSGVO werden von der Chargecloud GmbH folgende Daten erhoben, gespeichert und gegebenenfalls weitergegeben, soweit es erforderlich ist, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen:  

Vorname, Name 

E-Mail Adresse 

Zahlungsinformationen, wie Kreditkartennummer, IBAN-Nummer oder PayPal-Adresse 

Ggf. Ladekartenidentifikationsnummer und Kundennummer  

Ladehistorie mit Standort und Verbrauchsdaten  

Daten Ihres mobilen Endgerätes, beispielsweise Geräte-ID, Cookies, IP-Adressen, Referrer-Kopfzeilen, Daten zur Identifizierung Ihres Internetbrowsers samt Version 

Diese Daten werden benötigt, damit der Ladevorgang durchgeführt und abgerechnet werden kann. Wenn diese Daten nicht bereitgestellt werden, kann der Vertrag nicht durchgeführt werden. Die chargecloud GmbH wird dann den Vertragsabschluss ablehnen müssen. Eine weitergehende Verarbeitung der Daten erfolgt nur, wenn Sie eingewilligt haben oder eine gesetzliche Grundlage vorliegt.   

Die chargecloud GmbH bedient sich externer Dienstleister, um Ihre Daten zu bearbeiten. Die Dienstleister wurden sorgfältig ausgewählt, Auftragsverarbeitungsverträge mit diesen abgeschlossen und sind an die Vorgaben des Datenschutzes und andere gesetzliche Vorschriften gebunden und handeln ausschließlich auf Weisung der chargecloud GmbH. Sie werden regelmäßig kontrolliert. Die Dienstleister werden die genannten Daten nicht an Dritte weitergeben, sofern es nicht zur Erfüllung der vertraglichen Leistung erforderlich ist. Die Daten werden nach Vertragserfüllung und dem Abschluss gesetzlicher Speicherfristen gelöscht, soweit sie nicht in eine darüberhinausgehende Speicherung eingewilligt haben.  

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „EU-US Data Privacy Framework“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“). 

Folgende Empfängerkategorien können Daten erhalten:  

IT-Dienstleister 

Callcenter 

Ladeinfrastrukturanbieter 

Kreditinstitute  

Anbieter von Zahlungsdienstleistungen  

Logistik- und Postdienstleister  

Druckdienstleister  

Inkassodienstleister und Rechtsanwälte  

Dienstleister zur Akten- und Datenträgerentsorgung 

Behörden  

Ihre Rechte 

Als von der Datenverarbeitung betroffene Person haben Sie die nachfolgenden Rechte nach Maßgabe der DSGVO: 

Auskunftsrecht (Artikel 15 DSGVO), Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO), Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO), Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO), Widerspruchsrecht (Artikel 21 DSGVO), Widerrufsrecht (Artikel 7 Absatz 3 DSGVO), Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO) 

Stand der Datenschutzerklärung: Juli, 2024